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Rente ins Ausland

Ab 1.Oktober 2013 neues Gesetz zur Rentenauszahlung

Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern weist in einer Bekanntmachung von Anfang September darauf hin, dass eine Rente die der Berechtigte aus Beschäftigungs- und Beitragszeiten in der Bundesrepublik erzielt, ab dem 01.Oktober 2013 ohne Verlust und unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Rentenbeziehers in jedes Land ausgezahlt werden kann.

Rentner mussten bis zu diesem Tag mit Kürzungen von 30 Prozent rechnen. Dies galt  vor allem bei Angehörigen von Staaten außerhalb der europäischen Gemeinschaft, die sich laufend in einem Land aufhielten mit dem kein Sozialversicherungsabkommen, oder kein Vertrag bestand.

Diese Kürzungen, die von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort abhängig waren. wurden jetzt durch das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern“ endgültig abgeschafft.

Aber nicht nur Rentner die eine Rente nach dem 01.Oktober 2013 zugebilligt erhalten kommen in den Genuss der neuen Regelung, es werden auch alle bisher gekürzten Renten die ab 01. Januar 1992 bewilligt wurden automatisch neu berechnet und dann auch entsprechend ab dem 01. Oktober 2013 nachgezahlt. Bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern sind von dieser neuen Regelung 165 Rentenbezieher betroffen. Diese erhalten dann einen neuen Rentenbescheid und auch eine volle Rente ohne Kürzungen.

Rentner die eine Rente bereits vor dem 31. Dezember 1991 bewilligt bekommen hatten sollen aber auch nicht leer ausgehen. Diese müssen allerdings bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Antrag stellen um ab dem 01.Oktober 2013 in den Genuss der vollen Rente zu kommen.

In jedem Fall ist zu beachten, dass eine umfassende Information sehr wichtig ist, bevor man ins Ausland verzieht, da bei Erwerbsminderungsrenten weiterhin gewisse Beschränkungen und Voraussetzungen zu beachten sind. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Folgen die ein Umzug ins Ausland auf die Krankenversicherung der Rentner haben kann. Informieren sie sich deshalb rechtzeitig.

Für Informationen zu diesem Thema steht Ihnen selbstverständlich die Rentenberatung Kleinlein & Partner kompetent und sachkundig zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.

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