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Mütterrente

Rentensteigerung schon ab Januar 2014

Unionsfraktionschef Volker Kauder plant die Zahlung einer höheren Rene für Mütter bereits ab Januar 2014.In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ kündigte der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Volker Kauder an, „Vom 1.Januar 2014 an werden Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, 28 Euro mehr Rente je Monat und Kind bekommen“. Er betonte dabei auch: „Die Mütterrente kommt, sie ist finanziert“…“Diese Zusage werden wir in den Koalitionsgesprächen durchsetzen“. Dieses Wahlversprechen wird „sicher zu den ersten Gesetzen gehören“ die im Falle eines Wahlsieges der Unionsparteien beschlossen würden und an dem sich die CDU/CSU-Faktion offenbar auch messen lassen will.

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich insgesamt auf ca. 6 Milliarden Euro und sollen laut Kauder „aus dem Staatszuschuss und der Rentenversicherung“ finanziert werden. Da die Rentenbeiträge für Erziehungszeiten von nach 1991 geborenen Kindern derzeit vollständig in Höhe von etwa 11,5 Milliarden Euro vom Bund aus Steuermitteln übernommen würden, ist die geplante Erhöhung der Mütterrente als gesichert anzusehen, da hier mehr Geld zur Verfügung stünde als gebraucht werde.

Weiterhin weniger als 40 % Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Eine weitere Senkung der Sozialbeiträge würde allerdings aufgrund der geplanten Erhöhung der Rente für ältere Mütter vorerst zurückstehen müssen gab Kauder an. Er führte dabei auch aus, dass der Gesamtsozialversicherungsbeitrag wegen der Beitragssenkungen in der Rentenversicherung in den letzten beiden Jahren von 19,9 auf 18,8 Prozent weiterhin unter 40 Prozent liege, was auch für die Zukunft so sein werde.

Im Gegensatz hierzu hatte die Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Annelie Buntenbach, wegen der unerwartet hohen Beitragseinnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, erst vor kurzem einen „erkennbaren Spielraum“ für einen erneut sinkenden Rentenbeitrag im Jahr 2014 gesehen. Hierzu ist auch anzumerken, dass eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Senkung des Rentenbeitrages besteht, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenkasse mehr als das 1,5 fache der Monatsausgaben beträgt.

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