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Rentenhöhe

Auszahlbetrag reduziert sich ab 01.01.2013

Die Höhe der Brutto-Rente wird sich mit Beginn des Jahres 2013 zwar nicht ändern, allerdings erhalten die Rentner ab Januar eine niedrigere Rentenzahlung von der Deutschen Rentenversicherung überwiesen. Grund hierfür ist der höhere Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber dem Jahr 2012. Mit in Kraft treten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) wurden die Leistungen erheblich erweitert. Insbesondere die Personen, die an einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. Demenz) leiden, werden davon am meisten profitieren. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen wurde der Beitragssatz um 0,1 % erhöht.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmer müssen Rentner den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung alleine tragen. Arbeitnehmer tragen diesen nur zur Hälfte. Die andere Hälfte übernehmen die Arbeitgeber. Beim Krankenversicherungsbeitrag beteiligt sich die Rentenversicherung zur Hälfte.
Bis zum 31.12.2012 beträgt der Beitragssatz in der Pflegeversicherung 1,95 %. Kinderlose müssen einen Beitragsaufschlag von 0,25 % entrichten, so dass der Beitrag 2,2 % beträgt. Ab dem 01.01.2013 wird der Beitrag auf 2,05 % bzw. für Kinderlose auf 2,3 % angehoben.

Sowohl der Beitragsanteil zur Kranken- als auch zur Pflegeversicherung wird von den Rentenversicherungsträgern einbehalten und an die Kranken- und Pflegekassen weitergeleitet. Zu beachten ist, dass nicht unbedingt eine gesonderte Mitteilung bzw. Bescheid durch die Rentenversicherung erfolgt. Der neue Auszahlungsbetrag ist dann dem Kontoauszug der Bank zu entnehmen. Bei einer angenommenen Rentenhöhe von 1.100,-- € beträgt die Beitragsmehrbelastung 1,10 €.

Hintergründe zur Beitragssatzerhöhung

Mit der Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung werden die Rentner zwar finanziell nicht stark belastet, allerdings spült dies Mehreinnahmen von ca. 1,1 Milliarden Euro in die Pflegekassen ein. Mit diesem Plus werden die neu eingeführten Leistungen entsprechend finanziert. Versicherte mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz haben ab Januar 2013 höhere Leistungsansprüche. So steigt bei diesem Personenkreis der Leistungsbetrag in der Pflegestufe I und II. Auch wenn keine Pflegestufe bewilligt wurde besteht ein Anspruch auf Pflegeleistungen.
Näheres können Sie dem Artikel zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz entnehmen.

Unterstützung im Bereich der Sozialversicherung

Registrierte und unabhängige Rentenberater stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kompetent zur Verfügung. Diese vertreten Sie auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren vor den Sozial- bzw. Landessozialgerichten.
Die Rentenberaterkanzlei Kleinlein & Partner sowie die Rentenberatung Helmut Göpfert steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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