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Falscher Rentenbescheid

Falsche Rentenbescheide

Immer wieder geben Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger Anlass zur Klage. So wurden im Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) für das Jahr 2011 Rentenbescheide der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bemängelt, wobei festgestellt wurde, dass sowohl die Berücksichtigung von Berufsausbildungszeiten fehlerhaft war, als auch die Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Rentenbescheide sollten deshalb immer von unabhängigen und registrierten Rentenberatern rechtlich überprüft werden, da diese die komplexen Sachverhalte besser überschauen als der Laie und bei Fehlern auch entsprechend tätig werden können.

Dass sich dies durchaus lohnen kann ist daran zu sehen, dass durch die aufgedeckten Fehlberechnungen, die zwischenzeitlich berichtigt wurden, die Rentner bei denen der Kinderzuschlag bei einer Hinterbliebenenrente nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurde eine im Durchschnitt 57,28 Euro höhere monatliche Rente erhalten. Nicht ganz so hoch fällt die Erhöhung mit durchschnittlich 2,80 EURO bei den nicht bzw. nicht richtig berücksichtigten Berufsausbildungszeiten aus. Hierbei ist auch festzustellen, dass den durch die Fehlberechnung betroffenen Rentnern auch Zinsen in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro nachgezahlt werden mussten.

Die Prüfergebnisse des Bundesversicherungsamtes beziehen sich speziell nur auf die ca. 10,5 Millionen Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Knappschaft-Bahn-See. Es ist aber damit zu rechnen, dass Fehlberechnungen in der gleichen Form bei allen 14 Regionalträgern aufgetreten sind bzw. festzustellen wären.

Zeiten der Kindererziehung

Für alle Todesfälle ab dem 01.01.2012 wurde die Auszahlungshöhe für die Witwen- und Witwerrenten von 60 auf 55 Prozent reduziert. Um für die geminderten Hinterbliebenenrenten einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber einen Kinderzuschlag eingeführt, der die Reduzierung der Rente für Versicherte ausgleichen soll, die aufgrund der Erziehung von Kindern belastet waren. Für die ersten 36 Monate einer Erziehungszeit werden hier 0,1010 Entgeltpunkte und für darüber hinausgehende Monate jeweils 0,0505 Entgeltpunkte als Kinderzuschlag angerechnet. Näheres finden Sie unter: Zuschlag bei Witwen- und Witwerrenten.

Zeiten der Berufsausbildung

Das BVA stellte bei seiner Überprüfung fest, dass bei der Rentenberechnung hauptsächlich die im letzten Jahr der Berufsausbildung erzielten Arbeitslöhne nicht richtig aufgeteilt wurden, was aber zwischenzeitlich durch die Rentenversicherungsträge überprüft und richtiggestellt wurde.

Lassen Sie ihren Rentenbescheid nachprüfen

Wenn der Rentenversicherungsträger einen Rentenbescheid erlässt, sollte dieser unbedingt einer umfassenden Kontrolle durch eine unabhängige Person unterzogen werden. Hier sind Sie bei einem registrierten Rentenberater an der richtigen Stelle, da dieser den Rentenbescheid gründlich und ausführlich auf evtl. Mängel überprüfen kann und sie auch in einem weiteren Verfahren vertritt.
Die Rentenberatung Kleinlein & Partner steht Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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