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Höherer Hinzuverdienst für Hinterbliebene ab 01.07.2012 möglich

Anhebung der Freibeträge

Für Bezieher einer Witwen, Witwer- und Waisenrente wurden zum 01.07.2012 die Freibeträge für einen Nebenverdienst geringfügig angehoben. D.h. Hinterbliebene können mehr hinzuverdienen ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt.

Die neuen Grenzbeträge setzen sich wie folgt zusammen:

  • Für Witwen und Witwer: Erhöhung von 725,21 € auf 741,05 € im Westen und von 643,37 € auf 657,89 € im Osten.
  • Für Waisenrentner: Erhöhung von 483,47 € auf 494,03 € in den alten Bundesländern und von 428,91 € auf 438,59 € in den neuen Bundesländern.

Erziehen Witwen bzw. Witwer noch Kinder erhöht sich der zusätzliche Beitrag im Westen von 153,83 € auf 157,19 € monatlich und im Osten von 136,47 € auf 139,55 €.
Ausschlaggebend ist immer das erzielte Nettoeinkommen. Dabei ist zu beachten, dass das dem Freibetrag übersteigende Nettoeinkommen nicht in voller Höhe sondern lediglich zu 40 % bei der Kürzung der Hinterbliebenenrente herangezogen wird. Das Nettoeinkommen bemisst sich grds. aus dem Vorjahr. Es sei denn, die Einkünfte sind gegenüber dem laufenden Jahr um 10 % niedriger ausgefallen.

Arten der Nebeneinkünfte und Ermittlung Nettoeinkommen

Auf die Hinterbliebenenrente werden so gut wie alle erzielten Nebeneinkünfte angerechnet. Hierbei handelt sich z. B. um Arbeitsentgelt, Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, Miet- und Pachteinnahmen, Altersrenten u.s.w. Außen vor bleiben sonstige Entgeltersatzleistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung, da diese steuerfrei sind.
Die Ermittlung des Nettoeinkommens erfolgt aus pragmatischen Gründen immer pauschal und nicht individuell.

Beispiel:

Ein Witwer erhält ein monatliches Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung in Höhe von 2500 € brutto monatlich. Zur Ermittlung des Nettoeinkommens werden davon pauschal nur 60 % berücksichtigt. Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1500-- €. Abzüglich des Freibetrages von 741,05 € ergibt sich eine Summe von 758,95 €. Für die Rentenkürzung werden davon allerdings nur 40 % angerechnet. D.h. die Witwerrente wird um 303,58 € monatlich gekürzt.
Das sog. Nettoeinkommen bei Bezug einer eigenen Renten (z. B. Altersrente) wird durch einen Pauschalabzug von 14 Prozent (Rentenbeginn vor 2010 13 Prozent) ermittelt.

Service

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