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Auswirkungen auf die Rente

Bereits seit dem 01.07.2011 haben Männer und Frauen die Möglichkeit einen freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Wichtig ist zu wissen, dass der Grundwehrdienst sechs Monate dauert. Man spricht dabei von einer Probezeit. Im Anschluss daran, kann dieser Dienst auf maximal 17 Monate erweitert werden. Während dieser Zeit ist man gesetzliche Rentenversichert. Die Beiträge hierfür werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Der Versicherungsschutz besteht vom Beginn des Wehrdienstes bis zum Tag des Ausscheidens. Über die Rentenversicherungsnummer der Wehrdienstleistenden werden die notwendigen Daten maschinell durch das Bundesamt für Wehrverwaltung an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.
Ähnliche Voraussetzungen gelten für den neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst (Umgangssprachlich BUFDI genannt). Der BUFDI ist der Nachfolger des Zivildienstes. Er dauert mindestens 6 Monate und kann auf einen Zeitraum von zwei Jahren erweitert werden. Der Bundesfreiwilligendienst unterliegt keiner Altersbegrenzung. Bundesbürger die noch keine Altersvollrente beziehen, sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Beitragszahlung übernimmt zu vollen Anteilen ebenfalls der Staat. Die notwendigen Daten werden maschinell vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet.

Besonderheiten für Auszubildende und Waisenrentner

Für die gesetzliche Rentenversicherung werden auch die Zeiten zwischen der Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses und dem Beginn des freiwilligen Wehr- und Zivildienstes angerechnet. Allerdings muss der Beginn des Freiwilligendienstes spätestens zu Beginn des fünften Kalendermonats nach dem Ende der Ausbildung beginnen.
Während der Zeit des BUFDI wird die Waisenrente längstens bis zum 27. Lebensjahr weitergezahlt. Diese Möglichkeit gab es bei Zivildienst nicht. Allerdings besteht für die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes kein Anspruch auf eine Waisenrente.

Unterstützung durch Rentenberater

Gerichtlich zugelassene und von den Versicherungsträgern unabhängige Rentenberater unterstützen in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dies gilt auch im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren bis zum Landessozialgericht.
Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen hierfür kompetent zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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