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Steigerung um knapp 1 %

Das Bundessozialministerium hat nun am 15.03.2011 offiziell bekanntgegeben, dass für dieses Jahr die Renten erhöht werden. Demnach erhalten alle 20 Millionen Rentner in Deutschland zum 01.07.2011 eine Rentenerhöhung um 0,99 %.
Grund für die Anpassung der Renten sind die angehobenen Einkommen aller Beschäftigten. Im Westen entwickelten sich die Löhne um 3,10 % nach oben und im Osten liegt die Steigerung bei 2,55 %. Warum sich die Anhebung der Rente nicht an den Steigerungsraten der Löhne und Gehälter orientiert liegt in erster Linie an folgenden Faktoren:

1. Um 0,64 % wird die Erhöhung wegen des Riesterfaktors reduziert.
2. Außerdem kommen noch 0,46 % über den sog. Nachhaltigkeitsfaktor hinzu.

Weitere Dämpfung durch Nachholfaktor

Mit dem Nachholfaktor wird ab dem Jahr 2011 die in den letzten Jahren unterbliebene Kürzung der Rente mit verrechnet. Dabei erfolgt eine Verrechnung mit der Hälfte einer evtl. Rentenerhöhung und den in den zurückliegenden Jahren entstandenen Ausgleichsbedarf. Dieser Ausgleichsbedarf lag in den West-Bundesländern bei 3,81 % und in den Ost-Bundesländern bei 1,83 %. In der Konsequenz hätte dies für die neuen Bundesländer bedeutet, dass es für das Jahr 2011nur zu einer Rentensteigerung von 0,71 % gekommen wäre. Die unterschiedliche Anpassung zwischen Ost und West ist aber rechtlich nicht zulässig. Aus diesem Grund erfolgt bundesweit eine einheitliche Erhöhung der Renten.

Autor: Klaus Meininger

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