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Wiedereinführung geplant

Die Drohende Altersarmut stellt für viele zukünftige Rentner eine der zentralen Herausforderungen an die Sozialpolitik dar. Mehrere Faktoren drücken die durchschnittliche Höhe der zu erwartenden Renten. Neben dem durch Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel verlangsamten Rentenanstieg tragen auch unterbrochene Erwerbsbiografien sowie ein wachsender Niedriglohnsektor zu dieser Entwicklung bei. Eine von der Regierung einberufene Kommission „Vermeidung von Altersarmut“ soll im April 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Ihr vorrangiger Auftrag lautet zu prüfen, ob diesem Problem durch Einführung einer Mindestrente begegnet werden kann.

Grundsicherung ist keine Lösung

Derzeit erhalten Rentner, deren Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, ergänzende Sozialhilfe, die heute „Grundsicherung im Alter“ heißt. Die Höhe dieser Leistungen entspricht der des als „Hartz IV“ bekannten Arbeitslosengelds II. Gegenwärtig beläuft sie sich für Alleinstehende auf 359 Euro monatlich zuzüglich Miete und Heizkosten. Die Kosten dafür tragen die Kommunen, wodurch deren Haushalte in erheblichem Umfang belastet werden. Zurzeit beziehen bundesweit 400.000 Rentner Grundsicherungsleistungen. Zukünftig wird ihre Zahl deutlich ansteigen. In nur sieben Jahren haben sich im Zeitraum 2003 bis 2009 die von den Kommunen zu tragenden Kosten verdreifacht, im Jahr 2009 beliefen sie sich auf 3,9 Mrd. Euro. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, wird sich diese Entwicklung in Zukunft sogar noch beschleunigen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert, dass im Jahr 2025 bereits zehn Prozent der Rentner auf Grundsicherung angewiesen sein werden. In absoluten Zahlen sind das etwa 2 Mio. Betroffene.

Unterstützung für die Mindestrente von vielen Seiten

Die Forderung nach einer Mindestrente findet Unterstützung von vielen Seiten. Die gegenwärtigen Oppositionsparteien fordern dies seit längerem, auch die CDU hat auf ihrem letzten Bundesparteitag einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der frühere Vorsitzende der so genannten „fünf Wirtschaftsweisen“, Bert Rürup, forderte sie unlängst auf, diesen Beschluss nun umzusetzen. Auch dies ist ein deutlicher Hinweis auf die Dringlichkeit des Problems, denn die nach Rürup benannte „Rürup Rente“ bildet eines der Fundamente der kapitalgedeckten Altersvorsorge.

Wer profitiert von der Mindestrente

Die Mindestrente soll ausschließlich langjährigen Beitragszahlern zugute kommen. Diskutiert wird eine Mindestanzahl von 35 Beitragsjahren. Selbst wenn die Mindestrente nicht wesentlich höher ausfallen sollte als die Grundsicherung, bedeutet sie für viele Betroffene eine deutliche Verbesserung: Anspruch auf Grundsicherung besteht nur, wenn zuvor vorhandenes Vermögen aufgebraucht wurde. Die relativ großzügigen Freibeträge, die beim Arbeitslosengeld II Anwendung finden, gelten hier nicht.

Autor: Daniela Plankl

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