Keine Tariffähigkeit des CGZP
Mit Beschluss vom 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) rechtswidrig sind und keine Gültigkeit haben. D.h. der CGZP war von vornherein überhaupt nicht tariffähig gewesen.
Etwa 2700 Zeitarbeitsfirmen waren dieser Tarifgemeinschaft angeschlossen. Der Tarifvertrag regelte einen geringeren Lohn der durch die Verleiherfirmen beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber den Stammkräften der jeweiligen Entleiherfirmen.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht, dass die knapp 300000 Zeitarbeitnehmer einen höheren Lohnanspruch als bisher bzw. damals gezahlt wurde haben.
Eine grobe Schätzung hat ergeben, dass seit dem Jahr 2006 mit Nachzahlungen von etwa 600 Millionen Euro jährlich zu rechnen ist.
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Am 21.12.2010 haben die Spitzen der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkassen, die gesetzliche Unfallversicherung und der Bundesagentur für Arbeit beschlossen, grds. die nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge gegenüber den Zeitarbeitsfirmen ab 2006 geltend zu machen. Ob dies überhaupt möglich ist, lässt sich erst beurteilen, wenn die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts vorliegt. Damit ist erst im Frühjahr 2011 zu rechnen.
Höhere Rente
Frühere Arbeitnehmer die über eine Zeitarbeitsfirma angestellt waren und seit 2006 eine Rente beziehen, können sich möglicherweise Hoffnung auf eine höhere Rente machen. Evtl. kann sich die Rente im Nachhinein erhöhen. Betroffene Rentner sollten jedoch schnell handeln. Für eine ab 2006 rückwirkende Rentenerhöhung sollte noch im Jahr 2010 ein Überprüfungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
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