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Keine eigene Rentenart

Speziell für Hausfrauen gibt es keine eigene Rente. Es gilt wie für alle anderen Renten das gleiche Recht. Aus diesem Grund sind die Voraussetzungen zur Erlangung einer Rente oder auch die Rentenberechnung für Hausfrauen identisch gegenüber anderen Personengruppen.

Versicherungsverlauf prüfen

Frauen die sich fast ihr ganzes Leben um die Familie und den Haushalt gekümmert haben, sollten den Versicherungsverlauf ihres Rentenversicherungskontos genau überprüfen ob auch alle rentenrechtlichen Zeiten darin enthalten sind. Dies können Zeiten der beruflichen Ausbildung sein, aber auch Erziehungszeiten durch die Geburt der Kinder. Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Hausfrauen häufig Fehler auf dem Rentenversicherungskonto enthalten sind. Die Folge ist möglicherweise die Nichtgewährung einer Rente oder die Rentenhöhe ist zu niedrig ausgefallen. Denn wer grds. das 65. Lebensjahr vollendet hat, erhält eine Rente wenn mindestens 5 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Darunter zählen auch Kindererziehungszeiten.

Beitragserstattung

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar die Möglichkeit, sich die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zurückerstatten zu lassen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn u.a. Frauen mit dem 65. Lebensjahr die notwendigen 5 Beitragsjahre für den Rentenanspruch nicht erfüllt haben. Ggfs. ist dann zu überlegen ob ein Rentenanspruch nicht durch die Aufnahme eines Mini-Jobs (400 € Basis) erreicht werden kann. Dies ist aber abhängig vom Einzelfall und sollte überprüft werden. Auch Beamte, Apotheker, Ärzte oder Rechtsanwälte können sich früher in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlte Beiträge zurückerstatten lassen, da dieser Personenkreis anders im Alter abgesichert ist. Bei der Beitragserstattung ist zu beachten, dass nur der Beitragsanteil zurückerstattet wird, der zu einem Anteil auch selbst getragen bzw. gezahlt wurde (z. b. Zeiten einer Beschäftigung). Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit werden bei der Beitragsrückerstattung nicht berücksichtigt.

Freiwillige Rentenbeiträge

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Hausfrau auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Ob sich diese Investition auszahlt, muss ganz genau überprüft werden. Den bei einer monatlichen Beitragszahlung von knapp 80 €  ergibt sich eine monatliche Rentensteigerung von 4,10 €. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen macht dann Sinn, wenn nur wenige Monate an Vorversicherungszeit zur Erreichung eines Rentenanspruchs fehlen. Allerdings können freiwillige Beiträge nur für das jeweilige und zurückliegende Jahr ge- bzw. nachgezahlt werden.

Fehlende Zeiten

Es kann nur immer wieder darauf hingewiesen werden, dass zu prüfen ist ob auch alle versicherungsrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind. Ist dies nicht der Fall muss eine Kontenklärung durchgeführt werden, bei der alle fehlenden Zeiten nachträglich der Rentenversicherung gemeldet werden. Für eine Kontenklärung vor Beginn der Rente ist es nie zu spät. Ist man schon Rentenbezieher, kann nach Überprüfung des Rentenbescheids, die fehlenden Zeiten im Rahmen des Widerspruchverfahren geltend gemacht werden oder durch einen entsprechenden Überprüfungsantrag. Dies ist auch noch nach Jahren des Rentenbezugs möglich.

Aufstockung der Rente

Hausfrauen haben die Möglichkeiten ihre spätere Rente auch zu steigern. Eine davon ist die Pflege von Angehörigen. Danach sind in der Rentenversicherung Pflegepersonen ohne weitere Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig, die nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich einen Pflegebedürftigen, bei dem eine Pflegestufe von der gesetzlichen Pflegekasse anerkannt wurde, in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Die Feststellung übernimmt auf Antrag des Pflegebedürftigen die jeweilige Pflegekasse. Eine weitere Möglichkeit ist Aufnahme eines 400 Euro Jobs. Durch die Aufstockung eigener geringer Beträge erwirkt man vollwertige Rentenzeiten. Ehefrauen von Selbständigen können sich auch über den eigenen Betrieb anstellen lassen.

Scheidung

Langjährige Hausfrauen die sich ihr Leben lang in den Dienst der Familie gestellt haben, bekommen im Falle einer Ehescheidung einen Versorgungsausgleich vom früheren Ehemann zugesprochen. Durch den Versorgungsausgleich können Hausfrauen einen Rentenanspruch erreichen, auch wenn die eigenen Rentenzeiten nicht ausreichen würden.

Kontenklärung und Rentenbescheid prüfen

Eine qualifizierte Überprüfung des Rentenbescheides oder des Rentenversicherungskontos ist eine der wesentlichen Bestandteile einer seriösen Rentenberatung. Hierfür stehen Ihnen gerichtlich zugelassene und von den Rentenversicherungsträgern unabhängige Rentenberater zur Verfügung. Hier können Sie mit der Kanzlei Marcus Kleinlein Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen schildern. Sie erhalten umgehend eine Rückantwort.

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