Rentner, die von West- nach Ostdeutschland ziehen oder umgekehrt, haben bei der Rentenhöhe grds. keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. U. a. müssen die Rentner den Umzug der Deutschen Rentenversicherung mitteilen.
Jedoch ist darauf zu achten, dass bei Beziehern einer Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente und zusätzlichem Einkommen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei einem Umzug ändern können. In Ostdeutschland sind die Hinzuverdienstgrenzen geringer als die in den alten Bundesländern. Bei einem Wechsel in die neuen Bundesländer könnte sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
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