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Allgemeines

Neben dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist ein Hinzuverdienst durchaus möglich. Allerdings sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, die sehr individuell sind. Werden die Grenzen überschritten kann es zur Kürzung oder sogar zum Wegfall der Rente kommen.

Hinzuverdienstgrenzen

 

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt mtl. 350 € brutto (alte und neue Bundesländer gleich). Ein zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr bis zum Doppelten (= 700 €) ist zulässig. Dies ist dann der Fall, wenn Ihnen Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gewährt wird.
Wird jedoch die volle Erwerbsminderungsrente nur als Teilrente gezahlt, unterteilen sich die Hinzuverdienstgrenzen ab 01.07.2007 wie folgt:

  • 3/4 Teilrente    614,72 € West/540,31 € Ost
  • 1/2 Teilrente    815,68 € West/716,94 € Ost
  • 1/4 Teilrente    1016,65€ West/893,58 € Ost

Bei einem Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Berufsunfähigkeit gelten andere Hinzuverdienstgrenzen, die für jeden Rentenbezieher individuell festgelegt werden muss.
Wird die teilweise Erwerbsminderungsrente in voller Höhe bezogen, beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze ab 01.07.2007 815,68 € West/716,94 € Ost. Bei einer Berufsunfähigkeitsrente beträgt die Mindestgrenze 689,59 € West/606,11 € Ost. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer zweimaligen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze im Kalenderjahr bist zum Doppelten.

Bei der zulässigen Hinzuverdienstgrenze handelt es sich um Beträge die sich regelmäßig ändern. Die Grenze wird aus dem bezogenen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn des Bezugs der Erwerbsminderungsrente berechnet. Auch ist der aktuelle Rentenwert zu beachten. Deshalb wird jedes Jahr zum 01.07. eine Neuanpassung der Hinzuverdienstgrenzen durchgeführt.

Folgen der Überschreitung

Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten, die Grenze für eine Teilrente aber eingehalten, wird die Rente nur noch als Teilrente ohne Antrag weitergewährt. Wird die Hinzuverdienstgrenze für eine Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.

Auskunft, Beratung und Aufklärung

Es handelt sich hier um ein sehr komplexes Thema, da jeder Fall anders zu beurteilen ist. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein jederzeit zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

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