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Keine Erhöhung der Rente

Der durch die Bundesregierung am 07.06.2010 gefasste Beschluss, die Ausgaben bis zum Jahr 2014 um 80 Milliarden Euro zu reduzieren geht zum einen auch zu Lasten der Bezieher von Arbeitslosengeld II. Danach sollen durch die Agentur für Arbeit ab 2011 keine Beiträge zur Rentenversicherung für diesen Personenkreis mehr gezahlt werden.
Wenn diese Regelung tatsächlich in Kraft treten soll, bedeutet dies für Hartz IV Bezieher, bei einem angenommenen Leistungsbezug von einem Jahr, eine Rentenminderung von monatlich 2,09 €.
Aktuell wurden die Bezieher von Arbeitslosengeld II für die Rentenanwartschaft so bewertet, als ob sie einen fiktiven Verdienst von 205,-- € mtl. hätten. Hierzu wird auf den Artikel Arbeitslosengeld I steigert die Rente verwiesen.

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