Kein finanzieller Ausgleich bei falschem Rentenbescheid
Dass Rentenbescheide, die die Gesetzliche Rentenversicherung erstellt, umfangreich sind und die Berechnung von den Rentnern schwer nachvollzogen werden kann, ist hinreichend bekannt. Durch kontinuierliche Medienberichte ist auch bekannt, dass ein Drittel aller Rentenbescheide lücken- oder fehlerhaft ist. Doch was geschieht, wenn sich erst Jahre später herausstellt, dass ein Rentenbescheid Fehler enthält und die Rentenkasse nicht die Rente überweist, die einen Rentner zusteht? Das Fernsehmagazin REPORT MAINZ hat sich am 05.10.2009 mit der Problematik befasst und Fälle aufgezeigt, in denen Rentner hohe finanzielle Nachteile durch falsche Rentenbescheide entstanden.
13.000 Euro Rente verloren
Ein Beitrag zeigte eine Rentnerin, die von ihrer Rentenkasse einen Bescheid über die Altersrente erhielt. Erst durch eine interne Prüfung, die die Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt) bei der Rentenkasse durchführte, wurde entdeckt, dass die Rentnerin nicht die Rente erhielt, die ihr auch zusteht (s. auch Zehntausende falsche Rentenbescheide). Anstatt der Altersrente für Frauen wurde eine andere Altersrente bewilligt, die höhere Rentenabschläge zur Folge hat.
Wäre der Rentenbescheid von Anfang an richtig gewesen, hätte die Rentnerin insgesamt 15.000 Euro an Rente mehr erhalten. Dadurch dass der Fehler nun entdeckt wurde, bekommt die Frau eine Rentennachzahlung von nur 2.000 Euro. Der Differenzbetrag von 13.000 Euro kommt nicht mehr zur Auszahlung, da dieser Betrag verjährt ist. Obwohl die Rentnerin auf die korrekte Rentenberechnung durch die Rentenkasse vertraute und der Fehler beim Rentenversicherungsträger liegt, lassen die gesetzlichen Vorschriften keine höhere Rentennachzahlung zu.
Erwerbsminderungsrente abgelehnt
Ein weiterer Beitrag befasst sich mit einem Mann, dessen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erstmals im Jahr 1986 abgelehnt wurde. Damals zwang ihn ein Unfall dazu, seine bisherige Tätigkeit aufzugeben. Der Rentenversicherungsträger erkannte den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente jedoch nicht an. Ein Widerspruchsverfahren blieb genauso erfolglos wie zwei weitere Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente.
Vor einem Jahr versuchte er nochmals eine Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Obwohl er aufgrund der bisherigen Ablehnungen gar nicht mit einer Rentenbewilligung rechnete, bestätigte ihm der Rentenversicherungsträger – fast wie aus heiterem Himmel – dass der Anspruch auf die Rente bereits seit dem Jahr 1986 vorliegt. Das Desaster dabei ist, dass auch hier der Großteil des Rentenanspruchs bereits verjährt ist und es nur zu einer relativ kleinen Rentennachzahlung für die Vergangenheit kommt. Der nahezu unglaubliche Betrag von mehr als 100.000 Euro ging dem Versicherten verloren. Geld, das er aufgrund der gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht mehr ausgezahlt bekommt und auch nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann.
Prüfung der Rentenbescheide
Es wird allen Rentnern empfohlen, ihren Rentenbescheid dringend von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Nur dadurch besteht die Gewissheit, dass der Rentenbescheid korrekt erlassen wurde und die Rentenkasse auch die Rente gewährt, die dem Versicherten zusteht. Für die kompetente Prüfung der Rentenbescheide stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Sollte ein Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein, können die Rentenberater den Rentenbescheid entsprechend korrigieren lassen.
Auch in Antragsverfahren und ggf. erforderlichen Widerspruchs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit Renten wegen Erwerbsminderung stehen registrierte Rentenberater kompetent zur Verfügung und begleiten ihre Mandanten zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.
Wenden Sie sich in allen Rentenangelegenheiten an die registrierten Rentenberater Herrn Marcus Kleinlein oder Herrn Helmut Göpfert.
Autor: Helmut Göpfert