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Teilrente lukrativ für Nebenverdienst

Rentner die bereits vor dem 65 Lebensjahr eine Altersrente erhalten und zusätzlichen noch einen Nebentätigkeit haben, könnte der Bezug einer Teilrente durchaus interessant sein.
Näheres erfahren Sie unter dem Artikel Hinzuverdienst bei Altersrenten.

Grenzen ab 01.07.2009

Bei Bezug einer vollen Altersrente vor dem 65 Lebensjahr ist ein Nebenverdienst von max. 400 € erlaubt.
Bei Beziehern einer Altersteilrente setzen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei einer durchschnittlichen Rente wie folgt zusammen:

1/3 Rente 945,00 € (West) 830,43 € (Ost)
1/2 Rente 718,20 € (West) 631,13 € (Ost)
2/3 Rente 491,40 € (West) 416,33 € (Ost)

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Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen kompetent zu allen Fragen in Bezug auf die Rente zur Verfügung. Diese unterstützen Sie auch bei Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche.

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