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Erst Zeitrente dann Dauerrente

Bedingt durch die Rentenreform im Jahre 2001 werden zunächst alle Erwerbsminderungsrenten als Zeitrente gewährt. Erst nach einer dreimaligen Verlängerung und einer Dauer von neun Jahren wird diese unbefristet gezahlt. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Man kann von vornherein ausschließen, dass die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. In diesen Fällen wird sofort eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt.

Fast 100 Prozent der Zeitrenten werden zur Dauerrente

Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung hat festgestellt, dass nahezu 98 Prozent aller befristeten Renten zur Dauerrente werden. Die Vorschrift eine Erwerbsminderungsrente zuerst zu befristen ist fast schon obsolet, wenn dann doch im Ergebnis eine Dauerrente gewährt wird.

Nicht immer wird eine Erwerbsminderungsrente gewährt

Jährlich wird nahezu die Hälfte aller Anträge auf eine Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Erwerbstätige ihren letzten Beruf zwar nicht mehr ausüben können, aber durchaus noch in der Lage sind eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben zu können.
Die speziellen Voraussetzungen für eine teilweise- oder volle Erwerbsminderungsrente entnehmen Sie bitte dem Artikel  Erwerbsminderungsrente.

Rentenberater unterstützen

Gerichtlich zugelassene und registrierte Rentenberater unterstützen und beraten Sie auf ihren Weg zur Erwerbsminderungsrente. Diese bieten auch ihre Hilfe im Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Klageverfahren an.
Die Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen ihnen jederzeit zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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