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Wegfall der Hinterbliebenenrente

Fällt die Hinterbliebenenrente wegen einer erneuten Heirat der Witwe- bzw. Witwer weg, wird von der Rentenversicherung eine Rentenabfindung auf Antrag gezahlt. Selbstverständlich gilt dies auch bei einer Homoehe.

Höhe der Abfindung

Maßstab für die Höhe der Rentenabfindung ist die in den letzten 12 Monaten vor der erneuten Heirat gezahlte Bruttorente. D.h. es wird die Rente vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen. Allerdings wird gleichzeitig bezogenes Einkommen mit angerechnet. Die Höhe beträgt dann das 24-fache der in dieser Zeit durchschnittlich bezogenen Monatsrente.
Allerdings bleibt die Zahlung des sog. Sterbevierteljahres unberücksichtigt.

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Die unabhängigen und registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Service

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