Überprüfung unverzichtbar
Die Statistik besagt, dass fast jeder dritte Rentenbescheid nicht korrekt ist. Ein falscher Rentenbescheid kann einen erheblichen finanziellen Ausfall bedeuten.
Aus diesem Grund sollte eine genaue Überprüfung des Rentenbescheides unverzichtbar sein.
Komplexe Rechtsmaterie
Das Rentenrecht ist sehr vielfältig und für den Laien oftmals schwer zu verstehen. Von daher sollte der Rentenbescheid durch einen unabhängigen und registrierten Rentenberater überprüft werden. Dieser ist mit der komplexen Rechtsmaterie vertraut und besitzt hierfür ein umfangreiches und qualifiziertes Fachwissen.
Widerspruch, Überprüfungsantrag oder Klage
Ist festgestellt worden, dass die Rentenberechnung falsch ist, kann gegenüber der Deutschen Rentenversicherung ein Widerspruch eingelegt werden. Im Regelfall beträgt die Widerspruchsfrist ein Monat nach Erteilung bzw. Kenntnisnahme des Rentenbescheides. Ist die Frist abgelaufen, besteht trotzdem die Möglichkeit den Rentenbescheid nochmals auf seine Richtigkeit hin überprüfen zu lassen. Hierzu muss ein so genannter Überprüfungsantrag gestellt werden.
Für die Begründung des Widerspruchs sollte man einen Rentenberater beauftragen bzw. die weitere Strategie mit ihm besprechen.
Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, kann dagegen Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden.
Auskunft, Beratung und Aufklärung
Unabhängige und registrierte Rentenberater sind Experten auf dem Gebiet der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Durch ihre Unabhängigkeit können sich die Kunden auf eine neutrale Beratung verlassen. Diese vertreten Sie auch im Widerspruchsverfahren und vor den Sozial- und Landessozialgericht.
Nehmen Sie hier Kontakt mit dem Rentenberater Marcus Kleinlein auf.