Mehrere Sozialverbände haben gegen die Erhebung von Abschlägen bei Rentnern die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dabei geht es um den Abzug von bis zu 10,8 % beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Lebensjahr. Begründet wird die Verfassungsklage mit der Tatsache, dass der erhobene Abschlag gegen Artikel 3 des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz) verstößt. Wer unverschuldet erwerbsgemindert ist, sollte dafür nicht noch mit Abschlägen bei der Rente belegt werden, so die weitere Begründung.
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