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Hinzuverdienstgrenzen wurden angepasst

Zum 01.01.2009 wurden die relevanten Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Rente neu angepasst. Somit ergeben sich neue Beträge. Mit ausnahme der Hinzuverdienstgrenze von 400 € monatlich handelt es sich nachfolgend um Mindesthinzuverdienstgrenzen, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden darf. Die Beträge werden immer als Brutto-Zahlen ausgewiesen.

Nachdem die Hinzuverdienstgrenzen vom Einkommen abhängig sind, muss für jeden Rentner eine individuelle Berechnung stattfinden. Für eine individuelle Berechnung stehen Ihnen die unabhängigen und registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert jederzeit zur Verfügung.

Teilweise Erwerbsminderungsrente:

  • volle Höhe: 869,40 € (West) und 764,94 € (Ost)
  • Teilrente zu ½: 1058,40 € (West) und 930,09 € (Ost)

Volle Erwerbsminderungsrente:

  • volle Höhe: 400 € (West/Ost)
  • Teilrente zu ¾: 642,60 € (West) und 564,69 € (Ost)
  • Teilrente zu ½ 869,40 € (West) und 764,00 € (Ost)
  • Teilrente zu ¼ 1058,40 € (West) und 930,09 € (Ost)

Altersrenten

Vor Vollendung des 65. Lebensjahres

  • volle Rente 400 € (West/Ost)
  • Teilrente zu 2/3 491,40 € (West) und 416,33 € (Ost)
  • Teilrente zu ½ 718,20 € (West) und 631,13 € (Ost)
  • Teilrente zu 1/3 945,00 € (West) und 830,43 € (Ost)


Bei Erreichen der Regelaltersrente gibt es keine Verdienstbeschränkung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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