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Wie Deutsche Rentenversicherung darauf hingewiesen hat, muss ab sofort bei jedem Rentenantrag die Steueridentifikationsnummer mit angegeben werden.
Diese Nummer wurde jedem Bundesbürger im Jahre 2008 bereits mitgeteilt und behält ein Leben lang ihre Gültigkeit. Sie ist bei jedem Antrag, Erklärung oder Mitteilung im Hinblick auf die Steuer gegenüber der Finanzbehörde mit anzugeben. Das gleiche gilt jetzt auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Auch ist darauf zu achten, dass beim Rentenantrag die internationale Kontonummer und Bankleitzahl (IBAN und BIC) mit angegeben wird.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

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