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Der steuerpflichtige Anteil der Renten

hat sich im Jahr 2009 erhöht. Das Alterseinkünftegesetz wurde 2005 eingeführt und schreibt u.a. die Besteuerung der Renten vor.
Neben den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen noch Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, Rurüp-Renten und Zahlungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen einen bestimmten Steueranteil versteuern. Maßgeblich ist dabei der Renteneintritt.
Mit jedem Jahr steigt auch der Besteuerungsanteil. Rentner, die 2009 eine Rente erhalten müssen grds. aus der Rente 58 % Steuern bezahlen. Allerdings gelten noch bestimmte Freibetragsregelungen. 2008 lag der Steueranteil bei 56 %.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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