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Fiktiver Arbeitsverdienst

Anlässlich der Finanzkrise haben bereits viele Betriebe die Kurzarbeit für ihre Beschäftigten angeordnet. Im Hinblick auf die spätere Rente ergeben sich bei der Kurzarbeit geringe Nachteile.

Fiktiver Arbeitslohn

Im Rahmen der Kurzarbeit bleibt es grds. bei der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege und Rentenversicherung. Der gezahlte Kurzlohn unterliegt voll der Beitragspflicht. Daraus bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Neben dem Kurzlohn wird noch ein fiktives Arbeitsentgelt errechnet. Dieses beträgt 80 % des Differenzbetrages zwischen dem normalen Gehalt und dem gezahlten Kurzlohn. Aus dem fiktiv errechneten Arbeitsentgelt bezahlt der Arbeitgeber die Beiträge alleine.

Auswirkung auf die Rentenhöhe

Das fiktive Arbeitsentgelt mindert ein wenig das Jahresarbeitsentgelt des Beschäftigten gegenüber dem normalen Arbeitsverdienst. Dafür ist die Tragung der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung geringer. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer geringe, aber keine nennenswerten Einbussen auf die spätere Rentenhöhe. 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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