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Überbrückungshilfe für Hinterbliebene

Für Witwen und Witwer besteht nach dem Tod eines Hinterbliebenen ein Anspruch auf eine Vorschusszahlung auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente. Diese Überbrückungshilfe soll einen finanziellen Engpass ausgleichen.

Voraussetzung für die Vorschusszahlung

Der Vorschuss kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG beantragt werden. Es wird dann die dreifache volle Rente des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Sterbemonats gezahlt. Neben dem Antrag auf die Überbrückungshilfe muss noch zusätzlich ein Rentenantrag auf eine Witwer- oder Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.
Bei der späteren Rentenbewilligung wird die Vorschusszahlung mit angerechnet.

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