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Finanzielle Hilfe für Kinder

Verstirbt ein Elternteil, müssen die hinterbliebenen Kinder und Jugendliche erst einmal psychisch damit fertig werden. Finanzielle Unterstützung gewährt die gesetzliche Rentenversicherung in der Form, dass an die hinterbliebenen Kinder des Versicherten eine Weisenrente gezahlt wird.

Anspruchsberichtigte

 

Neben den leiblichen Kindern erhalten eine Waisenrente auf Stief- oder Pflegekinder, adoptierte Kinder, aber auch Enkel und Geschwisterkinder. Voraussetzung ist, dass die Kinder im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und dieser auch für den überwiegenden Unterhalt gesorgt hat.
Eine weitere Voraussetzung ist eine Wartezeit (Vorversicherungszeit in der Rentenversicherung) des Verstorbenen von ...

Weiterlesen: Waisenrente

Änderungen bei den Hinterbliebenenrenten seit 2002

Seit 2002 existieren bei den Witwen- und Witwerrenten zwei Rechtslagen parallel.
Bis Ende 2001 bekam eine Witwe oder ein Witwer, sofern sie selbst kein eigenes hohes Einkommen hatten, bereits ab 45 Jahren beziehungsweise bei eigener Erwerbsminderung oder der Erziehung von minderjährigen Kindern auch jüngere Personen, 60 Prozent der Rente des verstorbenen Ehepartners, die sogenannte große Witwen- oder Witwerrente.

Was sich geändert ...

Weiterlesen: Witwen- und Witwerrente

Risiko Berufsunfähigkeit absichern

Gerade für junge Arbeitnehmer stellt sich nicht zwingend die Frage, wie im Falle einer Berufsunfähigkeit mit den drohenden finanziellen Engpässen umzugehen ist. Für viele gerade jüngere Arbeitnehmer ist es nicht vorstellbar, seinen erlernten Beruf aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben zu können. Statistisch gesehen ist heute bereits jeder vierte Arbeitsnehmer gezwungen, seine berufliche Tätigkeit durch Berufsunfähigkeit aufzugeben.

Zahl der ...

Weiterlesen: Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderungsrente

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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