Leistungen Rentenversicherung
Hinzuverdienstgrenzen wurden angepasst
Zum 01.01.2009 wurden die relevanten Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Rente neu angepasst. Somit ergeben sich neue Beträge. Mit ausnahme der Hinzuverdienstgrenze von 400 € monatlich handelt es sich nachfolgend um Mindesthinzuverdienstgrenzen, bis zu denen mindestens hinzuverdient werden darf. Die Beträge werden immer als Brutto-Zahlen ausgewiesen.
Nachdem die Hinzuverdienstgrenzen vom Einkommen abhängig sind, muss für jeden Rentner eine individuelle Berechnung stattfinden. Für eine individuelle Berechnung stehen Ihnen die unabhängigen und registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert jederzeit zur Verfügung.
Teilweise Erwerbsminderungsrente:
- volle Höhe ...
Weiterlesen: Neue Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab 01.01.2009
Seit 2009 ist es möglich, dass eine kirchliche Trauung auch ohne vorherige standesamtliche Hochzeit stattfinden kann. Allerdings können daraus keine späteren Rentenansprüche abgeleitet werden. D.h. die Gewährung einer Witwen-, Witwer oder Erziehungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung scheidet aus, wenn nur eine kirchliche Trauung vorliegt.
Wie Deutsche Rentenversicherung darauf hingewiesen hat, muss ab sofort bei jedem Rentenantrag die Steueridentifikationsnummer mit angegeben werden.
Diese Nummer wurde jedem Bundesbürger im Jahre 2008 bereits mitgeteilt und behält ein Leben lang ihre Gültigkeit. Sie ist bei jedem Antrag, Erklärung oder Mitteilung im Hinblick auf die Steuer gegenüber der Finanzbehörde mit anzugeben. Das gleiche gilt jetzt auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Auch ist darauf zu achten, dass ...
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