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Der demografische Wandel stellt das Rentensystem vor große Herausforderungen. Die Menschen werden immer älter und bekommen deshalb auch länger Rente. Die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen ab 2012 ist notwendig, um die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest zu machen. Doch um die „Rente mit 67" ranken sich immer noch viele Frage. Ich habe hier für sie liebe Leserinnen und Leser die wichtigsten aufgegriffen.

Warum bleibt es nicht bei der Rente mit 65

Unser heutiges Rentensystem wurde 1957, also mitten im „Baby-Boom" gestaltet. Damals ging man davon aus, dass immer viele Kinder geboren würden und damit auch immer genug Beitragszahler da sein werden. Doch damit war es spätestens nach dem Pillenknick vorbei. Den ...

Weiterlesen: Was Sie über die Rente mit 67 wissen müssen

von großer Bedeutung 

Eine statistische Erhebung der Deutschen Rentenversicherung hat ergeben, dass bei einer Scheidung ganz besonders die Frauen davon profitieren, wenn es später um den Rentenausgleich (Versorgungsausgleich) der geschiedenen Ehepartner geht. In Westdeutschland werden ca. 35 Prozent der Rentenansprüche für geschiedene Frauen aus dem Versorgungsausgleich abgeleitet. Bei den ostdeutschen Frauen sind es 18 Prozent. Im Jahr 2006 erhielten fast 500.000 „Neurentner“ einen  Versorgungsausgleich. Die überwiegende Zahl davon waren Frauen. Etwa 218 Euro Rentenanteil durchschnittlich beträgt die Übertragung des Rentenausgleichs der Ex-Partner.

Der Schätzerkreis für die Rentenversicherung rechnet in seinem Jahresgutachten mit einer Rentenerhöhung in 2008 von ca. 1 Prozent. Wenn es dabei bleibt, können die Rentner nur von einer tatsächlichen Erhöhung von 0,75 Prozent ausgehen. Grund hierfür ist, dass gleichzeitig ab 01.07.2008, bedingt durch die Pflegereform, der Pflegeversicherungsbeitrag um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent (Kinderlose Rentner 2,20 Prozent) erhöht wird.

Der Rentenexperte Bert Rürup fordert in seinem jüngsten Gutachten die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige.

Hintergrund ist häufig die mangelnde finanzielle Absicherung im Alter und geringe Einkünfte der Selbständigen die keine Beschäftigten hätten. Diesem Personkreis droht künftig die Altersarmut.

 

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