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Wie Deutsche Rentenversicherung darauf hingewiesen hat, muss ab sofort bei jedem Rentenantrag die Steueridentifikationsnummer mit angegeben werden.
Diese Nummer wurde jedem Bundesbürger im Jahre 2008 bereits mitgeteilt und behält ein Leben lang ihre Gültigkeit. Sie ist bei jedem Antrag, Erklärung oder Mitteilung im Hinblick auf die Steuer gegenüber der Finanzbehörde mit anzugeben. Das gleiche gilt jetzt auch gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.
Auch ist darauf zu achten, dass beim Rentenantrag die internationale Kontonummer und Bankleitzahl (IBAN und BIC) mit angegeben wird.

Rentenbescheid vom Rentenberater prüfen lassen

Der Rentenbescheid des Rentenversicherers ist verbindlich für die gesamte Zeit, in der später die Rente bezogen wird, auch für die Hinterbliebenen. Deswegen sollte dieser grundsätzlich einem unabhängigen Rentenberater zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit vorgelegt werden. Damit vermeidet der Versicherte, dass er eventuell dauerhaft zu wenig Rente erhält.
 
Sind die Fehler im Rentenbescheid offensichtlich, kann der ...

Weiterlesen: Rentenberater überprüfen Rentenbescheide

Der steuerpflichtige Anteil der Renten

hat sich im Jahr 2009 erhöht. Das Alterseinkünftegesetz wurde 2005 eingeführt und schreibt u.a. die Besteuerung der Renten vor.
Neben den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung müssen noch Renten aus der landwirtschaftlichen Alterskasse, Rurüp-Renten und Zahlungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen einen bestimmten Steueranteil versteuern. Maßgeblich ist dabei der Renteneintritt.
Mit jedem Jahr steigt auch der ...

Weiterlesen: Mehr Steuern für Neurentner 2009

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