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Neue Hinzuverdienstgrenzen 2018 für Erwerbsminderungsrentner
Wer Bezieher einer Erwerbsminderungsrente ist, muss immer darauf achten, dass er aus einem Beschäftigungsverhältnis neben der Rente nicht unbegrenzt hinzuverdienen darf. Es ist darauf zu achten, dass spezielle Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Werden diese Grenzen überschritten, ist mit einer Rentenkürzung oder sogar dem vollständigen Wegfall der Rente zu rechnen. Die zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen hier sehr genau. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind in § 96a Sozialgesetzbuch Teil Sechs (SGB VI) geregelt.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass es keine stufenweise Reduzierung der Rente mehr gibt, da die monatlichen ...
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Hinzuverdienstgrenzen 2018 für Altersrentner
Betroffen sind hiervon nur die Altersfrührentner, also Bezieher von Altersrenten vor dem Erreichen der Regelaltersrente. Hier kommt hauptsächlich die Rente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht.
Bei Erreichen der Regelaltersgrenze sind für die Versicherten keinerlei Hinzuverdienstgrenzen mehr zu beachten. Der Verdienst aus der ...
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Neuregelungen in der Rentenversicherung 2018
Wie jedes Jahr, gibt es auch ab 01.01.2018 wieder einige Neuregelungen im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung. Diese werden ihnen nachfolgend aufgezeigt.
Beitragssatzsenkung auf 18,6 Prozent
Für alle Beitragszahler dürfte dies wohl die erfreulichste Nachricht sein. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird, nachdem er drei Jahre lang stabil gehalten wurde, ab 01.01.2018 um 0,1 auf 18,6 Prozent gesenkt. Möglich machte diese ...
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