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Grundsätzliches
Die Tätigkeit eines Rentenberaters wird freiberuflich ausgeübt. D.h. Rentenberater sind gleichbedeutend wie Rechtsanwälte gegen Gebühr tätig. Die Beauftragung eines Rentenberaters ist deshalb grundsätzlich gebührenpflichtig.
Maßstab hierfür ist die Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG).
Gebührenfestsetzung
Bei der Gebührenfestsetzung werden verschiedene Kriterien herangezogen. Man unterscheidet dabei wie folgt:
- Erstmalige Beratung
- Außergerichtliche Tätigkeit (z.B. Antragsstellung zur Gewährung einer Leistung, Überprüfung von Bescheiden u.s.w.)
- Widerspruchsverfahren
- Vertretung im sozial- landessozialgerichtlichen Verfahren
Umsatzsteuer und sonstige Gebühren
Zu jeder Gebühr wird noch eine ...
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Kompliziertes Thema
Es ist unbestritten, dass das Sozialrecht zu einem der schwierigsten Rechtsgebiete gehört. Aus diesem Grund kann es nur dann eine gute Beratung geben, wenn jemand Kenntnis über die vielen Gerichtsurteile hat und diese auch entsprechend deuten kann.
Klare Vorgaben
Bei Problemen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gelten eindeutige rechtliche Vorgaben. D.h. Entscheidungen der jeweiligen Sozialversicherungsträger werden in Form eines anfechtbaren ...
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Einfach Recht haben
Die ständig komplizierter werdende Rechtswirklichkeit im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung erfordert eine leistungsfähige Rechtsberatung durch qualifizierte und kompetente Rentenberater.
Transparent in Leistung und Preis, jederzeit erreichbar nehmen die RentenberaterMarcus Kleinlein und Helmut Göpfert Ihre Interessen wahr.
Beratung, Auskunft und Aufklärung
Rentenberater beraten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der ...
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Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.