Versicherungs-/Beitragsrecht Pflegeversicherung
Verbunden mit der neuen Pflegeversicherungsreform wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 Prozent ab 01.07.2008 erhöht. Bisher betrug der Beitragssatz 1,7 Prozent. Künftig erfolgt die Erhöhung auf 1,95 Prozent (bei Kinderlosen von bisher 1,95 Prozent auf dann 2,2 Prozent). Arbeitnehmer haben dann einen Beitragsanteil von 0,98 Prozent zu tragen (Kinderlose 1,23 Prozent). Rentner müssen aus dem vollen Beitragssatz von 1,95 Prozent (Kinderlose 2,2 Prozent) die Beiträge bezahlen.
Laut Aussage des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Erhöhung notwendig um die laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung zu decken. Auch sollen dadurch Verbesserungen der Leistungen finanziert werden. Durch die ...
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