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Änderungen ab 2013

Schon im November 2011 wurde der Beschluss gefasst, den Beitragssatz für die Soziale Pflegeversicherung ab dem Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte anzuheben. Mit diesem Beschluss wird der Beitragssatz ab 2013 von zur Zeit 1,95 auf 2,05 Prozentpunkte erhöht. Mit dem Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten müssen Kinderlose dann einen Beitrag von 2,2 Prozentpunkten zahlen. Den Pflegekassen wird durch die Satzerhöhung ein Mehrbetrag von 1,1 Milliarden Euro zufließen.

Der Gesetzgeber hatte die Beitragssatzerhöhung unter dem Gesichtspunkt vorgenommen, dass die Leistungen (vor allem für Demenzkranke) dadurch verbessert werden können. Am 18. Januar 2012 wurden nunmehr die Eckpunkte für die Leistungserhöhung ab dem 01. Januar 2013 veröffentlicht. Bis dato stand die Forderung, im Raum dass Demenzkranke Zugang zu den Pflegestufen erhalten. Zu diesem Thema wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff geschaffen. Nach diesem sind Pflegeleistungen nach Bedarfsgraden eingeteilt. Doch nach der Vorstellung der neuen Leistungsverbesserungen werden auch ab 2013 Demenzkranke keinen Pflegestufenzugriff erhalten.

Die zukünftigen Leistungserhöhungen im Überblick

Zukünftig sollen unter anderem die Beitragsleistungen bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhöht werden. Derzeit liegen diese Leistungesbeträge für erheblich Eingeschränkte bei monatlich 100,- Euro, für in erhöhtem Maße Eingeschränkte bei 200,- Euro. Ein solcher Betrag kann für niedrigschwellige Betreuungsleistungen beantragt werden.

Nach den aktuellen Plänen soll dieser Betrag bei denjenigen Versicherten, die in keiner Pflegestufe sind, erhöht werden. Sofern Demenzkranke von Familienangehörigen betreut werden wird ein Pflegegeld von 220,- Euro gezahlt, für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 320,- Euro. Bei Betreuung durch einen Pflegedienst werden als Pflegesachleistungen 325,- bzw. 425,- Euro gezahlt.

Sofern der Versicherte mindestens in der Pflegestufe I eingestuft ist, werden diese Beträge ebenfalls deutlich erhöht. Insgesamt werden sie um 70,- Euro erhöht, somit entsteht ein Leistungsanspruch von 405,- respektive 505,- Euro. In der Pflegestufe II werden ab dem Jahr 2013 die Leistungsbeträge um jeweils 85,- Euro angehoben, so dass hier ein monatlicher Anspruch von 625,- bzw. 725,- Euro entsteht.

Wenn die Pflege durch einen Pflegedienst erbracht wird, werden ab dem Jahr 2013 die Leistungsbeträge um 215,- Euro angehoben. Somit besteht dann ein Gesamtleistungsanspruch von 765,- bzw. 865,- Euro. Der derzeitige Sachleistungsanspruch in der Pflegestufe I beträgt monatlich 1.100,- Euro, mit Betreuungsleistungen insgesamt 1.200,- bzw. 1.300,- Euro. Ab 2013 hat ein dementer Bedürftiger einen Anspruch von 1.350,- respektive 1.450,- Euro monatlich.

Für Versicherte in der Pflegestufe III sind keinerlei Änderungen in Bezug auf die Leistungsbeträge geplant.


Sofern ein Pflegebedürftiger, der bis dato ein Pflegegeld bezogen hat, Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, soll zukünftig das Pflegegeld zur Hälfte weitergewährt werden. So möchte der Gesetzgeber erreichen, dass pflegende Angehörige sich schneller für eine Auszeit entscheiden.

Das allgegenwärtige Thema "Demenz"

In der nahen Zukunft wird das Thema "Demenz" mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Derzeit gibt es in Deutschland 1,1 Millionen Demenzkranke, bis 2030 wird sich diese Zahl aller Voraussicht nach auf 1,7 Millionen erhöhen und in den nächsten 50 Jahren gar verdoppeln. Schon bei der Pflegereform 2008 hat der Gesetzgeber darauf reagiert und den Leistungsanspruch ausgeweitet.

Nach der Vorstellung der geplanten Reformpunkte am 18. Januar 2012 durch den gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn (CSU) gab es umgehend Kritik seitens der Opposition und von den Verbänden. Vor allem wurde bemängelt, dass die Bundesregierung keinerlei Ansatzpunkte für eine korrekte Pflegereform vorweisen kann. Nach Ansicht der Kritikter wird weder die Pflegeinfrastruktur noch die -beratung ausgebaut. So zeigten sich die Sozialverbände darüber enttäuscht, dass auch nach den Leistungserhöhungen Demenzkranke und deren Angehörigen weiterhin benachteiligt werden.

Autor: Norbert Fuchs

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