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Vergleichbarkeit der Qualität in der ambulanten Pflege

Neben dem Schulnotensystem der Pflegeheime –s. Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009- wurde nun auch für die ambulante Pflege ein System gefunden, das nun mehr Transparenz in diesem Bereich aufzeigt.

Mit dem Medizinischen Spitzenverband, Vertretern der ambulanten Pflegedienste hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dahingehend verständigt, dass die Qualität der ambulanten Pflege für alle Interessierte vergleichbar ist.

Aus diesem Grund werden ab dem 01.01.2009 auch die ambulanten Pflegedienste neben den Pflegeheimen auf Qualitätsstandards hin überprüft.

49 Kriterien in vier Bereichen

Die Überprüfung der Qualität erfolgt künftig in folgenden vier Bereichen:

  • pflegerische Leistung
  • ärztlich verordnete pflegerische Leistung
  • Befragung der Kunden
  • Organisation und Dienstleistung

In diesen vier Bereichen wird dann in insgesamt 49 Kriterien die Qualität entsprechend überprüft und verglichen.

Ergebnisse werden veröffentlicht

Interessierte, wie der Pflegebedürftige selbst oder deren Angehörige können sich die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung beim jeweiligen Pflegedienst oder auch über das Internet besorgen. Zuständig hierfür ist der Landesverband der Pflegekassen.

Bevor die Vergleichbarkeit der ambulanten Pflegedienste in Kraft treten kann erfolgt noch ein sog. Anhörungsverfahren. In diesem Verfahren können bestimmte Berufsverbände, Verbraucher- und Seniorenorganisationen noch Einwände oder auch Verbesserungsvorschläge machen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen das Prüfverfahren und trägt die Ergebnisse zusammen.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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DURCHSETZUNGSFÄHIG

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