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Bessere Information über Qualität der Pflegeheime

Am 11.11.08 wurden die Parameter und die Bewertungsform zur Qualität der Pflegeheime vereinbart. D.h. ab dem 01.01.2009 werden nach und nach alle Pflegeheime hinsichtlich Ihrer Qualität nach 82 Eigenschaften überprüft.

Information über fünf Kriterien

Pflegebedürftige und Angehörige können sich dann über folgende Merkmale informieren:

  • -medizinische Versorgung und Pflege
  • -Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen
  • -soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
  • -Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
  • -Ergebnisse der Bewohnerbefragung

 

Bewertung nach dem Schulnotensystem

Zu allen o.g. Merkmalen werden Noten vergeben. Dies erfolgt nach dem Schulnotensystem. Angefangen von sehr gut bis mangelhaft. Am Ende der Beurteilung erfolgt eine Gesamtnote. Die Ergebnisse werden durch die Pflegekassen im Internet veröffentlicht. Auch muss das Pflegeheim die Bewertung an einer gut sichtbaren Stelle anbringen.
Mit dieser neuen Regelung wird eine bessere Transparenz der Pflegeheime untereinander geschaffen und der Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen haben Anhaltspunkte bei der Auswahl des Pflegeheims.

Medizinischer Dienst überprüft die Heime

Mit Beginn des neuen Jahres übernimmt der Medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekassen die Bewertung der Pflegeheime in Deutschland. Im Anschluss nach jeder Prüfung werden die Ergebnisse entsprechend veröffentlicht.

 

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

KOMPETENT

DURCHSETZUNGSFÄHIG

ZIELFÜHREND

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