Verbesserte Transparenz für die Betreuung in Pflegeheimen
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat zusammen mit dem Medizinischen Dienst und den Verbänden der Pflegekassen ein transparentes Konzept für Pflegeheime entwickelt. Danach soll eine Beurteilung der Pflegeheime gemäß einer Verkehrsampel beurteilt werden. Die neue Systematik gab der GKV-Spitzenverband am 21.08.08 in einer Pressmitteilung bekannt.
Rot, gelb, grün
Das neue Konzept beurteilt die Pflegeheime nach den drei Ampelfarben wie folgt:
- gute Qualität der Einrichtung = grüne Farbe
- ordentliche Qualität der Einrichtung = gelbe Farbe
- schlechte Qualität der Einrichtung = rote Farbe
Zusätzlich und zur besseren Unterscheidung der Pflegeheime wird noch ein Schulnotensystem eingeführt. Für die Zuordnung einer Ampelfarbe wurden folgende Kriterien zur Festlegung des Gesamtergebnisses zugrunde gelegt:
- Ergebnisqualität, Pflege und soziale Betreuung zu 80 %
- Organisation und Struktur zu 10 %
- Zufriedenheit der Heimbewohner zu 10 %
Unter diesen Aspekten können sich die Bewohner und auch Angehörige ein detailliertes Bild von der Einrichtung machen und mit anderen Heimen vergleichen. Auch die Pflegeheime selbst erhalten einen besseren Überblick über die Zusammensetzung der Note.
Zustimmung anderer Verbände erforderlich
Die neue Richtlinie muss bis zum 30.09.2008 vorliegen. Diese Vorgabe erfolgte durch den Gesetzgeber. Allerdings hat der GKV-Spitzenverband nicht die alleinige Richtlinienkompetenz. Hierfür ist die Zustimmung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtung und die kommunalen Spitzenverbände noch erforderlich.
Qualitätsverbesserung
Mit dieser neuen Form der Qualitätsüberwachung hat der Gesetzgeber auf die zum Teil katastrophalen Zustände in den Pflegeheimen reagiert. Bereits Mitte 2007 hatten die gesetzlichen Pflegekassen festgestellt, dass in vielen Pflegeheimen die Qualität der Pflege zu Wünschen übrig ließ.
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