Sonstiges Pflegeversicherung
Veröffentlichung erlaubt
Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen hat am 14.05.2010 in einem Schnellverfahren (Az. L 10 P 10/10 B ER) darüber entschieden, dass die Krankenkassen die Ergebnisse zur Bewertung einzelner Pflegeheime veröffentlichen dürfen. Eine Übersicht der Leistung und Qualität in Pflegeheimen u. a. im Internet ist keineswegs verfassungswidrig, so die Richter in ihrer Eilentscheidung.
Rechte werden nicht verletzt
Der Gesetzgeber hatte die Festlegung der Prüfkriterien verschiedensten Organisationen übertragen, die im täglichen Umgang mit pflegebedürftigen Menschen befasst sind. Hierzu gehören selbstverständlich auch Pflegeheime aber auch die Krankenkassen sowie deren Medizinischer Dienst. Das ...
Bewertung läuft an
Etwa ab Mai dieses Jahres werden alle bundesweiten Pflegeheime nach fest vereinbarten Kriterien katalogisiert. Die Bewertung der Einrichtungen erfolgt dabei nach dem Schulnotensystem. Siehe hierzu den Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009. Wie die Spitzenverbände der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes in einem Pressegespräch mitteilten, sind die ersten Prüfergebnisse der einzelnen Pflegeheime ab Mitte des Jahres im Internet ...
Vergleichbarkeit der Qualität in der ambulanten Pflege
Neben dem Schulnotensystem der Pflegeheime –s. Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009- wurde nun auch für die ambulante Pflege ein System gefunden, das nun mehr Transparenz in diesem Bereich aufzeigt.
Mit dem Medizinischen Spitzenverband, Vertretern der ambulanten Pflegedienste hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dahingehend verständigt, dass die Qualität der ambulanten Pflege für alle ...
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