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Keine Folgekosten für ein Pflegehilfsmittel
Wartungskosten für einen Treppenlifter sind keine Folgekosten für ein Pflegehilfsmittel. Nur zum Ausgleich eines körperlichen Defizits können Hilfsmittel von der Pflege- aber auch der Krankenkasse übernommen werden. Das Landessozialgericht Baden Württemberg, hat in seinem Urteil vom 10.06.2011, Az. L 4 P 2397/10 festgestellt, dass ein im Haus eingebauter Treppenlifter nicht unter die Leistungsgruppe eines Hilfsmittels fällt. Es handelt sich vielmehr um Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Ziel eines Pflegebedürftigen sollte es immer sein, dass er trotz seiner Pflegebedürftigkeit weiterhin in seinen eigenen vier ...
Weiterlesen: Unterhaltskosten für Treppenlifter muss Pflegekasse nicht übernehmen
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Anpassung bereits seit April 2011
Pflegebedürftige Menschen haben die Möglichkeit, wenn sie die zustehende Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch nehmen, zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld zu erhalten. Dies kann in den Fällen in Betracht kommen, wenn der professionelle Pflegedienst in einem Monat die zugesprochene Pflegesachleistung nicht voll ausschöpft. Dann besteht gegenüber der Pflegekasse ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld, wenn die Pflege durch z. B. Angehörigen oder ...
Weiterlesen: Erhöhtes Pflegegeld bei Kombination von Sach- und Geldleistung
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Die Alten werden immer älter
Das statistische Bundesamt hat kürzlich eine Statistik veröffentlicht aus der hervorgeht, dass im Jahre 2050 etwa 23,5 Millionen Menschen in Deutschland, d.h. jeder dritte Bundesbürger, über 65 Jahre alt sein wird. Im Vergleich überschritt im Jahre 2008 jeder fünfte Deutsche das 65. Lebensjahr. Wie das Ergebnis zeigt, wird in den nächsten Jahrzehnten die Lebenserwartung der Menschen deutlich ansteigen. Das bedeutet auch, dass der Bedarf an einer Pflege ebenfalls ...
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