Pflegestärkungsgesetz II Pflegeversicherung
Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt Zum 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Damit werden erhebliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie den Pflegekräften geschafften. Außerdem wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird es anstatt 3 Pflegestufen 5 Pflegegrade geben. Dabei werden Menschen mit Demenz besser berücksichtigt. In dieser Rubrik erhalten Sie alle Informationen zum neuen Recht ab dem 01.01.2017. Das Leistungsrecht bis zum 31.12.2016 können Sie der Rubrik Leistungen entnehmen.

Leistungen für Versicherte im Pflegegrad 1
Die Leistungsansprüche in der Sozialen Pflegeversicherung werden ab 1. Januar 2017 neu geregelt. Dann fallen nämlich die bisherigen drei Pflegestufen weg bzw. werden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Versicherte erhalten dann ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Die Einstufung der Versicherten in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt dann im Rahmen eines Punktesystems. Dieses zeigt dann die Schwere der Pflegebedürftigkeit sowie den Grad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit genau an und legt dadurch den Pflegegrad fest. Die Feststellung von 12,5 bis unter 27 Punkten führt dazu, dass der Pflegebedürftige in den Pflegegrad 1 eingestuft wird. Dieser ...

Kombinationsleistung
Grundsätzliche haben Pflegebedürftige zwei Möglichkeiten Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Da ist einmal das Pflegegeld, wenn die Pflege durch den Pflegebedürftigen selbst sichergestellt wird. Zum anderen die Pflegesachleistung, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Leistungserbringer erbracht wird.
Eine weitere Möglichkeit ist aber die Kombination beider Leistungen. Werden Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen erbracht, spricht man von der ...
Weiterlesen: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombination

Häusliche Pflegehilfe
Der § 36 SGB XI regelt die Pflegehilfe bzw. den Anspruch von Pflegebedürftigen auf Pflegesachleistungen. Durch die Neuregelungen bzw. Neudefinierung des Pflegebegriffes mussten auch die Pflegesachleistungen sowie die Leistungsbeträge ab 01. Januar 2017 neu festgelegt werden.
Die Leistungen
Der § 36 Abs. 1 SGB XI regelt ab 01.01.2017 im Allgemeinen die Leistungen der häuslichen Pflege, die gleichgestellt nebeneinander bestehen. Dies sind die körperbezogenen ...
Seite 2 von 4
Newsletter Anmeldung
Kontakt
Die Rentenberatung Kleinlein ist bundesweit für Sie tätig.