Zukünftig fünf Pflegestufen
Gesundheitsexperten begrüßen ausdrücklich die von CDU/CSU und SPD flott vorangetriebene Ausarbeitung und Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Diese wichtige Änderung dürfe nicht weiter verzögert werden, darüber waren sich alle Sachverständigen bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Änderung des Präventionsgesetzes grundsätzlich einig.
Im Sozialgesetzbuch XI – Soziale Pflegeversicherung - soll durch die geplanten Änderungen eine Regelung (§ 17 a) mit der Bezeichnung „Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes“ geschaffen werden, wodurch der Spitzenverband Bund der Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), beauftragt wird „die Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungsverfahren) zu ändern“.
Maßgeblich ist der Grad der Selbständigkeit
Um eine effiziente Neuordnung in der Pflegeversicherung durchzusetzen war es nach Meinung der Fachleute enorm wichtig, nach einer langen Vorbereitungszeit von neun Jahren den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie das sogenannte Begutachtungsassessment (NBA) noch in dieser Wahlperiode umzusetzen. Durch die neuen Regelungen soll endlich eine Gleichbehandlung von psychisch, kognitiv und somatisch verursachten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen herbeigeführt und festgelegt werden.
Zukünftig soll es nicht mehr drei sondern fünf Pflegestufen geben. Die Pflegebedürftigkeit wird dadurch dann wesentlich effizienter festgelegt und zugeordnet werden können. Ausnehmend wichtig und entscheidend wird zukünftig der Grad der Selbständigkeit im Alltag sein, wobei keinerlei Unterscheidung mehr zwischen körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen erfolgen wird. Der Wegfall dieser Unterscheidungsmerkmale wird eine wesentliche Verbesserung für Demenzkranke darstellen.
Um die neuen Leistungen der zwei neu geplanten Gesetze auch finanzieren zu können ist es leider unerlässlich die Pflegeversicherungsbeiträge um insgesamt 0,5 Prozentpunkte anzuheben, was dann ca. fünf Milliarden in die Pflegekassen spülen dürfte.
Kritik durch Verbände
Es gab aber nicht nur positive Reaktionen bei den Stellungnahmen. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass bereits bei den Besprechungen zum ersten Pflegestärkungsgesetz 2014 darauf hingewiesen wurde, eine klare zeitliche Folgeplanung durchzusetzen. So sprach die Gewerkschaft Verdi an, dass bereits damals die Möglichkeit bestanden hätte, Vorbereitungen zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu treffen.
Weitere Kritikpunkte des Expertenbeirates waren, dass bis zur Einführung des neuen Pflegebegriffes mindestens noch 18 Monate vergehen würden und außerdem die für die zweite Reformstufe geplanten 2,4 Milliarden Euro jährlich zur Deckung der Leistungen nicht ausreichen werden
Keine Schlechterstellung der Pflegebedürftigen
Ein weiterer Kritikpunkt von Verdi war außerdem eine mögliche Schlechterstellung der Pflegebedürftigen bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Dies müsse unter allen Umständen ausgeschlossen werden.
Der MDS ist hier allerdings der Meinung, dass durch den neuen Pflegebegriff und die künftigen fünf Pflegegrade alle Betroffen zwar anders aber auch jeweils einem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet werden. Die zeitweise in den Medien aufgetauchten Mutmaßungen über „Verlierer der Pflegereform“ hält der MDS deshalb auch für vollkommen haltlos
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