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Pflegegeld

Ab 01.01.2015 höheres Pflegegeld

Versicherte erhalten für ihre selbst beschaffte Pflege eine Geldleistung von ihrer Pflegeversicherung – das Pflegegeld. Auf dieses Pflegegeld hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch und er erhält es, wenn seine Pflege von einem Angehörigen oder einem ehrenamtlichen Helfer ausgeübt wird. Durch das Pflegegeld kann der Pflegebedürftige die Bezahlung der Pflegekraft sicherstellen.

Pflegegeld wird seit 2013 auch an Versicherte mit der Pflegestufe 0, also Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Behinderte, psychisch Kranken oder Demenzkranke) ausgezahlt. Wenn bei Versicherten der Pflegestufe I oder II zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wird, erhalten diese ein zusätzliches Pflegegeld.

Das zusätzliche Pflegegeld bei Versicherten mit eingeschränkter Alltagskompetenz beträgt ab 2015:

    Bei Versicherten in Pflegestufe  0: 123,00 Euro
    Bei Versicherten in Pflegestufe  I:   72,00 Euro
    Bei Versicherten in Pflegestufe II:   87,00 Euro

Das „normale“ Pflegegeld (Pflegestufe I-III) wird erhöht und beträgt ab 2015

    Bei Versicherten in Pflegestufe   I: 244,00 Euro
    Bei Versicherten in Pflegestufe  II: 458,00 Euro
    Bei Versicherten in Pflegestufe III: 728,00 Euro

Eine Gesamtübersicht zum Pflegegeld ab 01.01.2015

    Bei Pflegestufe 0: 123,00 Euro
    Bei Pflegestufe  I ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: 244,00 Euro
    Bei Pflegestufe  I  mit eingeschränkter Alltagskompetenz: 316,00 Euro (244 + 72 Euro)
    Bei Pflegestufe II ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:458,00 Euro
    Bei Pflegestufe II  mit eingeschränkter Alltagskompetenz: 545,00 Euro (458 + 87 Euro)
    Bei Pflegestufe III mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz: 700,00 Euro

Zusätzliche Betreuungsleitungen können, und das ist neu, ab 2015 Versicherte auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhalten. Wichtig ist hier, dass die Betreuungsleistungen um Entlastungsleistungen aufgestockt werden, sie betragen dann für jeden Versicherten monatlich 104,00 Euro und zwar in den Pflegstufen I bis III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz und in den Pflegestufen 0 bis III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz.

Wenn Versicherte der Pflegestufe 0 bis III dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, so erhalten sie einen erhöhten monatlichen Betrag von 208,00 Euro für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Haben Sie noch weitergehende Fragen zum neuen Pflegegeld, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie. Ihre Rentenberatung Kleinlein & Partner.

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