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Pflegezulage

Verfahren über Pflegezulage

Durch eine neue Zentralstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab 2013 die neue Zulage zur privaten Pflege-Zusatzversicherung ausgezahlt, wobei dieses Verfahren automatisch geschieht und kein Antrag gestellt werden muss.

Eine Verordnung zur Durchführung der neuen Zulage, die von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegt wurde, hat am 28.11.2012 das Bundeskabinett passiert und sorgt unter anderem dafür, dass die Förderung im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege langsam Gestalt annimmt. Durch diese Verordnung werden die Maßgaben sowie die genaue Handhabung hinsichtlich zur Auszahlung der staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich fixiert.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller wegen eventueller gesundheitlicher Risiken zurückweisen. So ist es ihnen nicht erlaubt Gesundheitsprüfungen durchzuführen, Risikozuschläge zu erheben oder gar Leistungen bei der Versicherung auszuschließen. Hierdurch sollen möglichst viele Menschen in den Genuss dieser Förderung kommen. Die Pflege-Zusatzversicherungen müssen Leistungen für alle Pflegestufen beinhalten, wobei der Leistungsumfang in Pflegestufe III aber mindestens 600 Euro betragen muss. Der Eigenanteil der Versicherten bei den Pflege-Zusatzversicherungen muss mindestens 10 Euro monatlich ausmachen.

Zulage wird automatisch durch die neue Zahlstelle gezahlt

Die Aufgaben der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund neu einzurichtenden Zahlstelle werden durch Verordnung genau festgelegt. Die Versicherungsunternehmen übernehmen für die Versicherungsnehmer alle Formalitäten zur Antragstellung bei der Zahlstelle. Die Zahlungen an die Bürger erfolgen dann automatisch, ein gesonderter Antrag durch sie ist nicht erforderlich. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten für förderfähige Pflege-Zusatzversicherungen bei den Versicherungsunternehmen werden durch die Verordnung genau geregelt und entsprechend begrenzt.

Die Verordnung zur Durchführung der Zulage wird ab 04.01.2013 in Kraft treten. Die Versicherungsunternehmen werden nach der Beurteilung des Gesundheitsministeriums bereits ab Jahresbeginn die ersten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten können.

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