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Verbesserte Pflegeleistungen

Zum 01.01.2012 verbessert sich die Situation der Pflegebedürftigen dahingehend, dass die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahreswechsel angehoben werden. Mit der nachfolgenden Übersicht erhalten Sie einen Überblick der im Jahre 2012 gültigen Werte in der Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Stufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und der Stufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit).

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die in einer eigenen Häuslichkeit wohnen, können anstelle der Pflegesachleistung auch ein Pflegegeld beantragen. Grundvoraussetzung ist aber, dass mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Form sichergestellt ist. Das monatliche Pflegegeld wird in folgender Höhe gezahlt:

  • Stufe 1: 235,00 € (2011: 225,00 €)
  • Stufe 2: 440,00 € (2011: 430,00 €)
  • Stufe 3: 700,00 € (2011: 685,00 €)

Pflegesachleistung

Von fachlich qualifizierten Pflegefachkräften erhält der Pflegebedürftige für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung eine Sachleistung. Für die geleisteten Pflegeeinsätze übernimmt die Pflegekasse max. folgende Beträge:

  • Stufe 1: 450,00 € (2011: 440,00 €)
  • Stufe 2: 1.100,00 € (2011: 1.040,00 €)
  • Stufe 3: 1.550,00 € (2011: 1.510,00 €)

Vollstationäre Pflege

Kann auf Dauer der Pflegebedürftige nicht mehr im eigenen Haushalt leben, kann der Pflegebedürftige Leistungen zur vollstationären Pflege erhalten. Die Vergütungssätze setzen sich wie folgt zusammen:

  • Stufe 1: 1.023,00 € (2011: ebenfalls 1.023,00 €)
  • Stufe 2: 1.279,00 € (2011: ebenfalls 1.279,00 €)
  • Stufe 3: 1.550,00 € (2011: 1.432,00 €)
  • Schwerstpflegebedürftige erhalten als sog. Härtefall einen Leistungsbetrag von bis zu 1.918 € im Monat.

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung der Pflegeperson (z.B. wegen Krankheit, Urlaub) übernimmt die Pflegekasse Aufwendungen für Pflegeleistungen für max. 4 Wochen im Kalenderjahr. Die Aufwendungen für Pflegeleistungen werden dann bis zu einem Betrag von 1.550,00 € vergütet.

Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege füllt die Lücke zwischen der ambulanten Pflege, die nicht mehr ausreicht und der noch nicht notwendigen stationären Pflege in einem Pflegeheim.
Die Pflegekasse trägt die Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:

  • Stufe 1: 450,00 € (2011: 384 €)
  • Stufe 2: 1.100,00 € (2011: 921,00 €)
  • Stufe 3: 1.-550,00 € (2011: 1.432,00 €)

Kurzzeitpflege

Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht ein Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Die Pflegekasse übernimmt dabei für max. vier Wochen im Jahr einen Höchstbetrag von max. 1.550,00 €

Auskunft und Beratung

Gerichtlich zugelassene und unabhängige Rentenberater unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bereich der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Service

Der Rentenberater berät, unterstützt und vertritt Sie in den Bereichen gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

 

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