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Selbständigkeit fördern

Am 25.05.2009 hatte eine Gruppe aus der Wissenschaft, Krankenkassen- und Sozialverbänden ein Dossier zur Änderung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit an das Bundesgesundheitsministerium überreicht. Danach fordern die Experten die Förderung der Selbständigkeit von pflegebedürftigen Menschen.
Siehe auch Artikel Pflegebedürftigkeit soll bald anders beurteilt werden.

Pflegebedarf im Vordergrund

Die Empfehlung geht soweit, dass die bisherige Eingruppierung in drei Pflegestufen wegfallen soll. Stattdessen soll es künftig eine Eingruppierung in fünf Graden der Pflegebedürftigkeit geben. Dabei geht es insbesondere um die Beurteilung der eigenen Selbständigkeit des Pflegebedürftigen.

Vermeidung einer stationären Versorgung

Die künftige Ausrichtung bzw. Entwicklung zur Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen geht ganz klär in die Förderung und Sicherstellung der Pflege im häuslichen Bereich. Eine stationäre Heimunterbringung soll zumindest bei einem niedrigeren Pflegebedarf vermieden werden.

Entscheidung nach der Bundestagswahl

Bundesgesundheitsministerin Schmidt bestärkte den Vorschlag der Expertengruppe. Allerdings ließ sie schon jetzt durchblicken, dass eine Überarbeitung der Pflegeversicherung erst nach der Bundestagswahl in Frage kommt.

Service

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