Das Restleistungsvermögen der eigenen Selbständigkeit des Bedürftigen soll künftig Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Außerdem sollen die Pflegestufen von aktuell drei auf fünf erhöht werden.
Zu dieser Auffassung ist die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gekommen. Nach Expertenmeinung ist der bisher für die Pflegeeinstufung festgestellte Zeitbedarf der Pflegekraft nicht mehr zeitgemäß. Auch eine noch differenziertere Einteilung in Pflegestufen ist erforderlich.
Die notwendigen Maßnahmen für eine gesetzliche Änderung sollen noch bis zur Bundestagswahl im September 2009 erfolgen.
Hierfür wird ein fachliches Gutachten bis Ende Januar 2009 erwartet. Das In Kraft treten des neuen Gesetzes ist aber erst nach der Bundestagswahl geplant.
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