Leistungen Pflegeversicherung
Das Restleistungsvermögen der eigenen Selbständigkeit des Bedürftigen soll künftig Maßstab für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung sein. Außerdem sollen die Pflegestufen von aktuell drei auf fünf erhöht werden.
Zu dieser Auffassung ist die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gekommen. Nach Expertenmeinung ist der bisher für die Pflegeeinstufung festgestellte Zeitbedarf der Pflegekraft nicht mehr zeitgemäß. Auch eine noch differenziertere Einteilung in Pflegestufen ist erforderlich.
Die notwendigen Maßnahmen für eine gesetzliche Änderung sollen noch bis zur Bundestagswahl im September 2009 erfolgen.
Hierfür wird ein fachliches Gutachten bis Ende Januar 2009 erwartet ...
Weiterlesen: Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit sollen geändert werden
Finanzierung durch Pflegeversicherung
Für ehrenamtliche Pflegekräfte übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung auch die Kosten für Pflegekurse. Neben der Übernahme der Beiträge für die Rentenversicherung, der Gewährung von Pflegegeld bei der Pflege im häuslichen Umfeld und einem Unfallversicherungsschutz, stellen die Pflegekurse einen weiteren Baustein zur Förderung der ehrenamtlichen Pflegekräfte dar.
Inhalt der Pflegekurse
Ziel der Pflegekurse ist es, dass der Ablauf der ...
Leistungsanspruch wurde für behinderte Kinder erweitert
Durch die am 01.07.2008 in Kraft getretene Pflegereform wurde der Leistungsanspruch für behinderte Kinder in der Pflegeversicherung erweitert. Vor dem 01.07.2008 war es behinderten Kindern nicht möglich gewesen eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Für diese Pflegeform konnten Pflegeheime und Einrichtungen der Kurzzeitpflege pflegebedürftige und behinderte Kinder nicht aufnehmen und pflegen. Hierfür waren diese Einrichtungen ...
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