Pflegeversicherung
Zusätzliche Betreuungskräfte erforderlich
Gerade für Menschen mit Demenz, geistig behinderte Menschen und gerontopsychiatrisch veränderte Menschen in einer stationären Einrichtung sollen sich zusätzlich geschulte Betreuungskräfte kümmern. Diese speziell geschulte Fachkraft soll das bestehende Betreuungspersonal in stationären Pflegeheimen unterstützen und entlasten. Diese Neuerung wurde mit dem am 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geregelt.
Besondere Qualifikation erforderlich
Die notwendige Qualifikation erfolgt zum einen durch ein fünftägiges Orientierungsseminar/praktikum. Während dieser Veranstaltung wird die Eignung der Personen geprüft.
Danach erfolgt ein Basiskurs für 100 Stunden, ein ...
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