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Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung, Stief- und Adoptiveltern

Gesetzliche Regelung für den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung

Für Stiefeltern und Adoptiveltern war es in der Vergangenheit rechtlich nicht eindeutig, ob dieser Personenkreis einen Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 % in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu zahlen haben.
Die Krankenkassen waren bisher der Meinung, dass für Stief- und Adoptiveltern ein Kinderlosenzuschlag dann entfällt, wenn für das Kind, das in die Familie aufgenommen wurde, noch ein Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung besteht.

Zu einer anderen Auffassung kam jedoch das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 18.07.2007 (Az. B 12 P 4/06 R). In der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass ein Kinderlosenzuschlag in der ...

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Pflegegeldsätze ändern sich ab 01.07.2008

Mit in Kraft treten der neuen Pflegereform zum 01.07.2008 haben künftig Pflegebedürftige auch einen höheren Anspruch auf Pflegegeld als bisher.
Wird eine Pflegebedürftige Person von einer Privatperson gepflegt (z.B. Angehörige, Nachbarn, Bekannte u.s.w.) bezahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld.

Pflegegeld –was ist das-?

Wird die Pflege nicht ausschließlich durch eine Pflegefachkraft erbracht, sondern wie oben bereits beschrieben, durch eine ...

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Beitragszuschlag für ungewollte Kinderlosigkeit

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 27.02.2008 (Az. B 12 P 2/07 R) nochmals festgestellt, dass die Erhebung des Beitragszuschlages um 0,25 % in der gesetzlichen Pflegeversicherung seit dem 01.01.2005 für kinderlose und nach Vollendung des 23. Lebensjahres, rechtmäßig ist.

Zum Fall

Aus medizinischen Gründen konnte die Ehefrau des Versicherten keine Kinder bekommen. Aus diesem Grund hatte der Ehemann gegen die Erhebung des ...

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Service

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