Pflegeversicherung
Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßige Pflegeperson
Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt sein:
- die Pflege darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden
- die Pflegeperson muss die Pflege mindestens 14 Stunden pro Woche durchführen
- beim Pflegebedürftigen muss eine Pflegestufe durch die Pflegekasse festgestellt worden sein
- die Pflegeperson darf regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Liegen alle Maßgaben vor, bezahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Jetzt hat das Landessozialgericht in Hessen mit Urteil vom 25.03.2009 (Az. L 8 P 13/07) entschieden, dass ...
Weiterlesen: Zusätzliche Pflege findet keine Berücksichtigung
Bewertung läuft an
Etwa ab Mai dieses Jahres werden alle bundesweiten Pflegeheime nach fest vereinbarten Kriterien katalogisiert. Die Bewertung der Einrichtungen erfolgt dabei nach dem Schulnotensystem. Siehe hierzu den Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009. Wie die Spitzenverbände der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes in einem Pressegespräch mitteilten, sind die ersten Prüfergebnisse der einzelnen Pflegeheime ab Mitte des Jahres im Internet ...
Vergleichbarkeit der Qualität in der ambulanten Pflege
Neben dem Schulnotensystem der Pflegeheime –s. Artikel Bessere Transparenz der Pflegeheime ab 01.01.2009- wurde nun auch für die ambulante Pflege ein System gefunden, das nun mehr Transparenz in diesem Bereich aufzeigt.
Mit dem Medizinischen Spitzenverband, Vertretern der ambulanten Pflegedienste hat sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen dahingehend verständigt, dass die Qualität der ambulanten Pflege für alle ...
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