Pflegeversicherung
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
Das oberste Ziel eines Pflegebedürftigen muss sein, dass er so lange wie möglich in seinem häuslichen Wohnumfeld bleiben kann.
Zu diesem Zweck erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds.
Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen in der Wohnung (z.B. Türverbreiterung, behindertengerechtes Bad, Treppenlift). Auch können Umzugskosten bezuschusst werden (z.B. Umzug von 2 Stock in das Erdgeschoss).
Bezuschusst werden diese Veränderungen in Höhe von max. 2.557,-- €. Vom Pflegebedürftigen ist ein Eigenanteil zu zahlen, der 10 % der Kosten, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen ...
Weiterlesen: Pflegekasse muss Zuschuss für Terrassentür bezahlen
Tatsächlichen Pflegebedarf ermitteln
Auf Antrag des Versicherten lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind. Der MDK prüft dabei welche Stufe bei dem Pflegebedürftigen vorliegt. Ausschlaggebend hierfür ist ein Pflegebedarf in der Grundpflege, (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen ...
Veröffentlichung erlaubt
Das Landessozialgericht Nordrhein Westfalen hat am 14.05.2010 in einem Schnellverfahren (Az. L 10 P 10/10 B ER) darüber entschieden, dass die Krankenkassen die Ergebnisse zur Bewertung einzelner Pflegeheime veröffentlichen dürfen. Eine Übersicht der Leistung und Qualität in Pflegeheimen u. a. im Internet ist keineswegs verfassungswidrig, so die Richter in ihrer Eilentscheidung.
Rechte werden nicht verletzt
Der Gesetzgeber hatte die Festlegung der Prüfkriterien ...
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