Pflegeversicherung
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Pflegebedürftige Versicherte, die ihre Pflege selbst organisieren erhalten dafür von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld. Da heißt, dass die Versicherten jedem Monat einen festen Betrag erhalten, mit dem sie ihre ehrenamtlichen Pflegekräfte, also Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn usw., entsprechend bezahlen können.
Ab dem 1.Januar 2013 können nun auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe Null Pflegegeld erhalten. Dies sind Menschen, bei denen die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, aber der Bedarf an Hilfe in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegestufe I nicht erreicht wird. Dies bedeutet eine Ausweitung der gesetzlichen Vorschriften, da Pflegegeld ...
Anschubfinanzierung
Zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 45 e SGB Elftes Buch (SGB XI) gibt es jetzt eine Anschubfinanzierung.
Am 30.10.2012 ist das neue Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft getreten und ab diesem Tag wurde auch eine „Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen“ zum Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung hinzugefügt.
Der Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss wird im § 45 e SGB XI geregelt und besteht ...
Weiterlesen: Finanzierungszuschuss bei Gründung von Wohngruppen
Der Wohngruppenzuschlag gemäß § 38 a SGB XI
Der Zuschlag zu Wohngruppen von Pflegebedürftigen ist als neue Leistung der sozialen Pflegeversicherung, seit dem Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes (PNG) ab 30.10.2012 im § 38 a SGB XI speziell geregelt.
Grundsätzliches
Pflegebedürftige die in ambulant betreuten Wohngruppen wohnen, können als neue Leistung der Pflegeversicherung den sogenannten Wohngruppenzuschlag erhalten. Voraussetzung diesen Zuschlag zu erhalten ist ...
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